geschrieben von Sönke am 02. August 2004, 01:30:25 (MESZ):
Hallo,
habe grade bei Stöbern im Forum gesehen, dass es scheinbar einige Unklarheiten bezüglich der StVO und des Fahrerlaubnisrechts gibt.
Thema 1:
Sonntagsfahrverbot:
Gilt für alle Lkw über 7,5t und für Anhänger hinter Lkw(auch Fahrzeuge mit z.B. 2t).
Also nicht für SoKfz oder sonstige Fahrzeuge.
Thema 2:
Personenmitnahme:
Beispiel mehr Personen mitnehmen als Sitzplätze im Fahzeugschein.
Von der Straßenverkehrsordnung kein Problem. Es gibt keine Paragraphen die dagegensprechen. Lediglich müssen vorhandene Sicherheitsgurte verwendet werden und das das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Wenn nur Gurte für 5 Personen da sind und es wird eine sechste mitgenommen, so braucht diese keinen Gurt.
Außerdem spielt die Anzahl der beförderten Personen hinlänglich der Fahrerlaubnis keine Rolle. So kann man z.B. mit Klasse B in einem Fahrzeug mit 9 Sitzplätzen auch 11 Personen mitnehmen, da für die Fahrerlaubnisklassen die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze und nicht die tatsächliche Menge an beförderten Personen relevant ist. Die Klassen D1 bzw. D werden erst bei mehr als 9 eingetragenen Sitzplätzen benötigt.
Thema 3:
Heißt SoKfz nicht eigentlich Sonstiege Kraftfahrzeuge und nicht Sonderkraftfahrzeuge?
MfG Sönke
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