geschrieben von Gerhard (mit Eura) am 11. Juli 2004, 21:38:10 (MESZ):
Als Antwort auf: Versicherung bei einem von Privat gemieteten Wohnmobil von Jürgen vom 11. Juli 2004, 13:48:28 (MESZ):
Hallo Jürgen!
: ich habe gehört, dass bei einem von privat gemieteten Fahrzeug, welches nicht als Selbstfahrer-Fahrzeug im Fahrzeugschein eingetragen ist, kein Versicherungsschutz besteht. Kann dies tatsächlich angehen?
Haftpflichtversicherung: Die KFZ-Haftpflicht gilt immer für das Fahrzeug, egal wer damit fährt. Versicherungsschutz kann nicht ausgeschlossen werden. Sie kann allerdings, je nach Vertragsbedingungen, vom Versicherungsnehmer (i.d.R. der private Vermieter) z.B. Rabatte zurückfordern oder Vertragsstrafen verlangen, wenn er mit der Vermietung gegen Vertragsklauseln verstoßen hat.
Kaskoversicherung: Hängt von den jeweiligen Bedingungen ab.
In jedem Fall hat der Vermieter jedoch den Schaden durch wegfallende SF-Rabatte, wenn es kracht. Den wird er vom Mieter ersetzt haben wollen.
Ich würde ein Womo nur dann mieten, wenn es als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug angemeldet und versichert ist.
MfG
Gerhard
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