geschrieben von dm am 10. Juli 2004, 16:16:26 (MESZ):
Als Antwort auf: Re: Gebrauchtwagenkauf - arglistige Täuschung von Pedro vom 09. Juli 2004, 20:48:35 (MESZ):
Ohne hier auf "Prinzip" und so einzugehen.
Arglistige Täuschung ist im Rechtsverkehr ein schwerer Vorwurf.
Zur "Arglistigen Täuschung" wird auch die Höehe des tatsächlichen Schadens im Verhältnis zum Wert gesehen werden müssen.
Nur so als Beispiel:
Bei einem ansonsten 100%tigem 100.000 Euro-Fahrzeug, welches auch für eben diesen Zustand einen Top Preis erzielt und eben auch mit absolut neuwertig beworben wurde -- ja durchaus arglistige Täuschung.
Bei einem normal abgenutztem Womo, normaler Preis, nicht mit Top-Zustand beworben, da würde ich es verneinen.
dm
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