geschrieben von Gerhard (mit Eura) am 29. Juni 2004, 08:42:29 (MESZ):
Als Antwort auf: Re: Führerschein von Christian vom 28. Juni 2004, 17:12:50 (MESZ):
: Was aber wichtig ist, von wegen Gepäck ausladen und so weiter ist die Tatsache ob du "nur" vom Gesamtgewicht überladen bist oder auch technisch überladen bist.
: Solange du keine Achslasten oder die Trägfähigkeit deiner Reifen überschreitest und somit auch nicht technisch überladen bist brauchst du nichts auszuladen, da du ja keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellst.
Das bezweifle ich aber stark: Erstens werden die Ordnungshüter kaum die technischen Spezifikationen des Fahrgestells beim Hersteller abfragen. Die werden die Anzeige der Waage mit den Zahlen im Fahrzeugschein vergleichen, und basta! Zweitens kann ein "nur rechtlich" überladenes Fahrzeug sehr wohl eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Wenn es beispielsweise auf dem Papier von 3,8 auf 3,5 t abgelastet wurde, um der LKW-Geschwindigkeitsbeschränkung zu entgehen, und man dann trotzdem mit 3,8 t und 120 km/h über die Piste brettert.
: Im übrigen, so wie es in den Wald ruft so schallt es heraus. Wenn du die Kontrollierer schon im Vorfeld versuchst verbal zur Strecke zu bringen, darfst du dich über die passende Gegenreaktion nicht wundern.
Völlig richtig!
MfG
Gerhard
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