geschrieben von Christian am 28. Juni 2004, 17:12:50 (MESZ):
Als Antwort auf: Führerschein von Holger vom 25. Juni 2004, 15:14:00 (MESZ):
Du fährst wie dm schon ausgeführt hat nicht ohne Führerschein, bloß weil du überladen bist.
Dein Bußgeld was du bekommst ist schön in der STVO geregelt. Dort sind auch die Staffelungen für die Überladungen drin
Was aber wichtig ist, von wegen Gepäck ausladen und so weiter ist die Tatsache ob du "nur" vom Gesamtgewicht überladen bist oder auch technisch überladen bist.
Solange du keine Achslasten oder die Trägfähigkeit deiner Reifen überschreitest und somit auch nicht technisch überladen bist brauchst du nichts auszuladen, da du ja keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellst.
Im übrigen, so wie es in den Wald ruft so schallt es heraus. Wenn du die Kontrollierer schon im Vorfeld versuchst verbal zur Strecke zu bringen, darfst du dich über die passende Gegenreaktion nicht wundern.
Gruß Christian
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