geschrieben von dm am 27. Juni 2004, 11:23:27 (MESZ):
Als Antwort auf: Re: führerschein und steuer von Josef (Admin) vom 25. Juni 2004, 23:18:34 (MESZ):
Das einfache Überladen eines Kraftfahrzeuges über 3,5 Tonnen (neuer FS) bzw. 7,5 t (alter FS) begründet weder einen Führerscheinverstoß noch irgendwelche Steuervergehen. Es bleibt "nur" bei der Überladung. Das Fahrzeug ist und bleibt ja z.B. ein 3,5 Tonner.
Selbst wenn ich meinen 3,85 Tonner auf 3,5 Tonnen ablaste und dann absichtlich hemmungslos wieder auf 3,85 Tonnen überlade ist das so.
Zumindest zur Zeit. Gesetze kann man ändern, bzw. durch Grundsatzsgerichtsurteile neu interpretieren.
Bei dem frisierten Moped sieht es anders aus. Hier wird am Fahrzeug ja wirklich was verändert.
dm
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