Re: führerschein und steuer


[ Antworten lesen ] [ Antwort schreiben ] [ Wohnmobile.net Diskussionsforum: Recht ] [ FAQ ] [ Home ]

geschrieben von dm am 27. Juni 2004, 11:23:27 (MESZ):

Als Antwort auf: Re: führerschein und steuer von Josef (Admin) vom 25. Juni 2004, 23:18:34 (MESZ):

Das einfache Überladen eines Kraftfahrzeuges über 3,5 Tonnen (neuer FS) bzw. 7,5 t (alter FS) begründet weder einen Führerscheinverstoß noch irgendwelche Steuervergehen. Es bleibt "nur" bei der Überladung. Das Fahrzeug ist und bleibt ja z.B. ein 3,5 Tonner.
Selbst wenn ich meinen 3,85 Tonner auf 3,5 Tonnen ablaste und dann absichtlich hemmungslos wieder auf 3,85 Tonnen überlade ist das so.
Zumindest zur Zeit. Gesetze kann man ändern, bzw. durch Grundsatzsgerichtsurteile neu interpretieren.


Bei dem frisierten Moped sieht es anders aus. Hier wird am Fahrzeug ja wirklich was verändert.


dm


Antworten lesen



Diese Seite weiterempfehlen
Das offizielle Protest-T-Shirt gegen die Steuererhöhung - hier gibt's die Infos:
 
Wohnmobile Steuererhöhung Protest-T.Shirt


Zur Zeit sind 1149 Besucher im Wohnmobile.Net

Neueste Beiträge im Forum:
08.09 12:15:
Kältebrücke beim Teilintegrierten - oder Vollintegriert?

07.09 13:06:
Re: Electrolux Kühlschrank RM 185 R, Zündprobleme

06.09 23:23:
Re: Südamerika-Reiseerfahrungen!

06.09 17:27:
Suche Erfahrungsberichte über dem Globebus 3

06.09 09:41:
Südamerika-Reiseerfahrungen!

05.09 18:57:
Re: Wo Gastank prüfen?

05.09 14:26:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil

03.09 14:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V

02.09 22:51:
Betriebsanleitung IVECO 35C13

02.09 21:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V

02.09 08:29:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V

01.09 23:22:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V

01.09 21:52:
Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V

01.09 15:59:
gebraucht Markise für Womo

31.08 22:15:
Re: Magnetschalter


Ein Projekt der
proMedia Internet KG proMedia Internet KG
Intelligent Art