Re: führerschein und steuer


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geschrieben von Josef (Admin) am 25. Juni 2004, 23:18:34 (MESZ):

Als Antwort auf: führerschein und steuer von jens voshage vom 25. Juni 2004, 17:40:49 (MESZ):

: vielleicht gibt es ja einen juristischen grundsatz, dass man wegen einer sache nicht aufgrund zweier unterschiedlicher grundlagen belangt werden darf.

Hallo Jens,
also bei einem frisierten Moped das mehr als 50 kmh fährt bekommst du aber sauber als Jugendlicher Stress, von wegen 1 mal.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren ohne Betriebserlaubnis
- Fahren ohne Versicherung
- Steuerhinterziehung

Das gilt bstimmt nicht wenn du knapp über 7,49 to fährst aber das mit einmal Strafe glaub ich so dann nicht.
Gruß Josef



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